Religionsfreiheit in China

Religionsfreiheit in China ist in der Verfassung der Volksrepublik China[1] mit einer wichtigen Einschränkung vorgesehen: Die Regierung schützt das, was sie „normale religiöse Aktivität“ nennt. In der Praxis wird dies definiert, als Aktivitäten, die innerhalb staatlich genehmigter religiöser Organisationen und Andachtsstätten stattfinden. Obwohl die Dynastie-Regierungen des imperialen Chinas auch die Verantwortung für Religionsausübung übernahmen, haben Menschenrechtsorganisationen, wie die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), diese Differenzierung kritisiert, da sie den internationalen Maßstäben zum Schutz der Religionsfreiheit nicht entsprechen.[2]

Die fünf offiziell anerkannten religiösen Organisationen Chinas sind die Chinesische Buddhistische Gesellschaft, die Chinesische Daoistische Gesellschaft, die Chinesische Islamische Vereinigung, die Patriotische Drei-Selbst-Bewegung und die Chinesische Katholisch-Patriotische Vereinigung. Diesen Gruppen wird ein gewisses Maß an Schutz gewährt, unterliegen allerdings Einschränkungen und Kontrollen der staatlichen Verwaltung für religiöse Angelegenheiten. Unregistrierte religiöse Gruppen – darunter unter anderen christliche Hauskirchen, Anhänger von Falun Gong, Buddhisten in Tibet, untergetauchte Katholiken und uigurische Muslime – werden mit unterschiedlichen Graden der Belästigung beziehungsweise Verfolgung konfrontiert, unter anderem Gefängnis, Folter und erzwungene religiöse Konversion.[2] Tam und Hasmath argumentieren, dass die chinesische Regierung Religion als potenziell destabilisierend betrachtet.[3]

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